Wissenswertes
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeut unterliege ich einer gesetzlich verankerten Schweigepflicht. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Ihnen und Ihrem Psychotherapeuten (§15 PthG).
Voraussetzung
Eine wichtige Voraussetzung für Psychotherapie und Coaching ist der Wunsch, etwas zu verändern, sowie die grundsätzliche Bereitschaft, sich mit den eigenen Gefühlen und dem Erleben zu beschäftigen und sich dabei unterstützen zu lassen. Eine Altersbeschränkung gibt es dabei nicht. Psychotherapie oder Beratung kann in jedem Alter hilfreich sein.
Freiwilligkeit
Die Psychotherapie als Heilbehandlung oder das Coaching als Beratung basieren auf persönlicher Freiwilligkeit und dem Wunsch, selbst aktiv teilzunehmen, um eine positive Veränderung zu erzielen.
Setting
Einzel-, Paargespräche und Gruppen. Die Dauer einer Einzel-Einheit beträgt 50 Minuten, bei Gruppen 90 Minuten. Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie werden individuell angepasst. Je nach Wunsch, Therapieziel und Auftrag werden wir gemeinsam eine Frequenz festlegen, die jederzeit nach Bedarf verändert werden kann. Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und kann jederzeit auf Wunsch beendet werden.
Absageregelung
Falls der vereinbarte Termin abgesagt werden muss, ist das 24 Stunden vorher möglich. Absagen zu einem späteren Zeitpunkt können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Honorar wird dann leider zur Gänze verrechnet.
Psychotherapie via Skype oder Telefon
Therapien können derzeit auf Wunsch und nach Bedarf auch via Skype oder telefonisch stattfinden. Für nähere Informationen würde ich Sie bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen.